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Hinweisgeber:innen

An wen richtet sich dieses Meldesystem?

Dieses Meldesystem richtet sich an alle Personen, die durch eine laufende oder frühere berufliche Verbindung zur RTR-GmbH Informationen über erhebliche Missstände oder Rechtsverletzungen erlangt haben.

Welche Inhalte kann ich melden?

Es werden Meldungen von Verstößen gegen gesetzliche oder organisationsinterne Regeln entgegengenommen und bearbeitet.
Genaue Informationen über mögliche Schwerpunkte einer Meldung erhalten Sie während des Meldeprozesses.

Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich ein sicheres Postfach ein?

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche "Eine Meldung abgeben".

Der Meldeprozess umfasst folgende Schritte:

  1. Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und können optional Fragen zum Fall über eine einfache Antwortauswahl beantworten. Für den freien Text haben Sie 50.000 Zeichen zur Verfügung. Sie können dabei auch Dateien anhängen. Denken Sie aber bitte daran, dass diese Dateien Informationen über den Autor bzw. die Autorin enthalten können.
  2. Anschließend können Sie die Wahl treffen, ob Sie Ihre Kontaktdaten bekannt geben wollen oder anonym bleiben möchten.
  3. Danach empfiehlt es sich, dass Sie Ihr eigenes, sicheres Postfach einrichten. Über dieses erhalten Sie von uns Rückmeldungen, beantworten Fragen und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert. Falls Sie bereits ein sicheres Postfach haben, gelangen Sie direkt über die Schaltfläche "Sicheres Postfach" zu diesem.
  4. Anschließend werden Sie gebeten, eine Sicherheitsabfrage zu beantworten sowie einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen.

Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das Hinweisgeber:innen-System Ihre Anonymität.
Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Fall interessiert sind. Missstände sollen aufgedeckt und finanzielle Schäden abgewendet werden.

Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?

Oberstes Prinzip des von der RTR-GmbH verwendeten Hinweisgeber:innen-Systems ist der Schutz der hinweisgebenden Person. Die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist von unabhängiger Stelle zertifiziert.

Bei der Einrichtung Ihres sicheren Postfachs wählen Sie Ihr Kennwort selbst. Diese Zugangsdaten sind für niemanden außer Ihnen selbst sichtbar. Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten geben Sie bitte eine neue Meldung ab und richten ein neues Postfach ein. Bitte geben Sie möglichst die Referenznummer Ihrer alten Meldung an. Da es sich um ein neues Postfach handelt, sind hier die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht vorhanden.

Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben, müssen Sie keine persönlichen Angaben machen. Beachten Sie, dass Sie keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Bitte verwenden Sie für Ihre Meldung kein technisches Endgerät, wie zum Beispiel PC oder Smartphone, das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Über das sichere Postfach wird Ihnen ein Bearbeiter Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten. Sie bleiben jedenfalls auch während des Dialogs anonym. Wir sind an Meldungen interessiert, um Schäden abzuwenden, nicht an Ihnen als hinweisgebende Person.

Was geschieht bei einem wissentlich falschen Hinweis bzw. bei einer wissentlich falschen Meldung?

Für den Fall wissentlich falscher Hinweise bzw. Meldungen wird auf die verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen gemäß § 24 Z 4 HinweisgeberInnenschutzgesetz und § 297 Strafgesetzbuch hingewiesen. Zusätzlich können zivilrechtliche Konsequenzen drohen.

Ich möchte keine Meldung abgeben, habe aber eine andere Frage betreffend die RTR-GmbH. Wohin wende ich mich?

Für allgemeine Informationen über die Aufgaben und Tätigkeiten der RTR-GmbH stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse rtr@rtr.at zur Verfügung.

An wen kann ich mich sonst wenden, wenn ich einen Hinweis geben möchte, dass eine Rechtsverletzung erfolgt ist oder erfolgen wird?

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist als sogenannte "externe Stelle" zuständig für alle Hinweise auf Rechtsverletzungen (im Sinn des § 3 Abs. 3 bis 5 des HinweisgeberInnenschutzgesetzes), die sich auf einen Rechtsträger des privaten oder des öffentlichen Sektors beziehen.