Die Telekom-Control-Kommission, kurz TKK, ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Telekommunikationsgesetz 2021 festgelegt. Unter anderem ist sie für Wettbewerbsregulierung, Frequenzvergabeverfahren und Netzkooperationen sowie die Überwachung der Netzneutralität zuständig. Als Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen erfüllt die TKK eine weitere wichtige Aufgabe. Die RTR fungiert als Geschäftsstelle der TKK.
Die TKK besteht jeweils aus drei Haupt- und Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Mag. Barbara NIGL, LL.M., Richterin am Oberlandesgericht Wien, ist Vorsitzende der TKK.
Amtsperiode 5.11.2022 bis 4.11.2027:
Für jedes Mitglied wurde ein Ersatzmitglied bestellt:
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit einer Richterin als Vorsitzenden.
Der Bundesminister für Finanzen hat kein Weisungsrecht gegenüber der TKK. Sie ist jedoch befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Bescheide der TKK können durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angefochten werden. Danach steht den Parteien grundsätzlich der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beziehungsweise Verfassungsgerichtshof (VfGH) offen.