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Die KommAustria

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist die unabhängige und weisungsfreie Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Audiomedien und die elektronischen audiovisuellen Medien in Österreich. Dazu gehört auch die Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) und dessen Tochtergesellschaften. Die Behörde sichert die Medien- und Meinungsvielfalt und den fairen Wettbewerb auf dem dualen Rundfunkmarkt mit seinen privaten Anbietern und dem öffentlich-rechtlichen Veranstalter und ist mit der Einführung und Weiterentwicklung von digitalem Rundfunk beauftragt. Sie ist Anlaufstelle im Bereich der Aufsicht über Anbieter von Vermittlungsdiensten, Plattformen und Video-Sharing-Plattformen und als nationaler "Koordinator für Digitale Dienste" für die Durchsetzung der EU-Verordnung "Digital Services Act" (DSA) in Österreich zuständig. Die KommAustria ist aber auch Fördergeberin im Bereich der Printmedien oder erfüllt Aufgaben nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) und nach dem Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG). Ihre Einrichtung, Tätigkeit und Ziele sind im KommAustria-Gesetz (KOG) geregelt.

Die KommAustria ist eine Kollegialbehörde und besteht aus sieben Mitgliedern. Dies sind:

  • Mag. Michael Ogris (Vorsitzender)
  • Dr. Susanne Lackner (Stellvertreterin des Vorsitzenden)
  • Dr. Martina Hohensinn
  • MMag. Dr. Gerhard Holley, LL.M. (Georgetown)
  • Mag. Thomas Petz, LL.M. (Berkeley)
  • MMag. Martin Stelzl
  • Dr. Katharina Urbanek

In ihrer Zuständigkeit für die privaten Fernseh- und Hörfunkprogramme und für vergleichbare audiovisuelle Online-Mediendienste, erteilt die KommAustria beispielsweise den privaten Rundfunkveranstaltern Zulassungen, schreibt terrestrische Versorgungsgebiete und Frequenzen aus oder wacht darüber, dass die Medieninhaber die gesetzlichen „Spielregeln“, wie beispielsweise Werbe- und Jugendschutzbestimmungen, beachten sowie Anzeige- und Meldepflichten nachkommen.

Die Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) und dessen Tochtergesellschaften vollzieht die KommAustria nach den Bestimmungen des KommAustria-Gesetzes und des ORF-Gesetzes (ORF-G). Dazu zählt die Überprüfung der Zulässigkeit neuer Angebote ebenso, wie die finanzielle Kontrolle des ORF oder die Prüfung der Einhaltung inhaltlicher Grundsätze.

Als Fördergeberin ist die KommAustria im Bereich der Printmedien (in der Qualitäts-Journalismus-Förderung auch für Onlinemedien) tätig und verwaltet die bei ihr eingerichtete Qualitäts-Journalismus-Förderung, die Presseförderung, die Publizistikförderung sowie zwei Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle a.) der Presse und b.) bei der kommerziellen Kommunikation (Werbung u.ä.). Die Mittel dafür stellt die öffentliche Hand.

Gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) haben öffentliche Rechtsträger, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen, der KommAustria quartalsweise zu melden, welche Ausgaben sie für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie für Förderungen von Medieninhabern aufgewendet haben. Diese Daten hat die KommAustria zu veröffentlichen.

Administrative Unterstützung zur Erfüllung dieser Aufgaben erhält die KommAustria von der RTR Medien.

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