Gemäß § 125 Abs 4 TKG 2021 ist die RTR verpflichtet, erfolgte Warnungen unverzüglich auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite in Volltext inklusive Empfängerkreis zu veröffentlichen.
Die Website warnung.at-alert.at zeigt daher alle aktuell ausgesendeten Warnungen an. Auch wird die geografische Ausdehnung der einzelnen Aussendungen angezeigt. Aufgrund der Netzwerktopologien der Mobilnetze und des physikalischen Ausbreitungsverhaltens der Funkwellen erfolgt in der Regel eine geografische Überbewarnung. D.h. dass die Warnung in der Regel auch knapp außerhalb des tatsächlich bewarnten Gebietes empfangen wird. Die auf der Website dargestellten Gebiete zeigen das von der bewarnenden Behörde bestimmte Gebiet.
Grundsätzliches und weitere Informationen zu AT-Alert werden vom Bundesministerium für Inneres auf der Seite at-alert.at veröffentlicht.