Die RTR bekennt sich zur Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer oder nationaler Abstammung, Religion, körperlicher oder geistiger Einschränkungen oder sexueller Ausrichtung.
Auf diesem Bekenntnis baut die Gleichstellungsarbeit in der RTR auf, die im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. In dieser Vereinbarung ist u.a. festgehalten, dass alle zwei Jahre ein Gleichstellungs- und Familienförderungsplan zu erstellen ist, der personelle und organisatorische Maßnahmen für die Förderung der Gleichstellung festlegt. Zum Gleichstellungsplan gehört ein Leitfaden für gendergerechte Sprache, ein Einkommensbericht und die Förderung des beruflichen Fortkommens von Frauen, aber auch Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten betreut diese Agenden und wird alle drei Jahre neu ausgeschrieben, zuletzt 2021.
Im Download finden Sie den Gleichstellungs- und Familienförderplan 2022.