Interessenerhebung erbrachte Bedarf für Verbreitungsgebiete in allen Größen
Auf Grundlage des Digitalisierungskonzepts 2021 der KommAustria, fand im Zeitraum vom 30.09.2021 bis zum 28.10.2021 eine Erhebung zur Nachfrage nach Kapazitäten und Verbreitungsgebieten für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ statt. Im Zuge der Interessenserhebung sind bei der KommAustria insgesamt 19 Interessensbekundungen eingelangt. Der öffentliche Teil dieser Interessenbekundungen sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse der Interessenserhebung 2021 wurde nun veröffentlicht und ist hier abrufbar.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Insbesondere in den westlichen Bundesländern herrscht ein großes Interesse an der regionalen bzw. lokalen Verbreitung über DAB+. Aber auch auch für die bundesweite Verbreitung wurde Interesse bekundet, wobei hier einige Veranstalter gern auch größere Einheiten, wie zum Beispiel bundeslandübergreifende Regionen, versorgen möchten.
Besonders positiv hervorzuheben ist aus Sicht der KommAustria, dass neben der Weiterverbreitung von analogen Programmen über DAB+, auch wieder gänzlich neue Programme für den digitalen Hörfunk geschaffen werden sollen und so ein Beitrag zur Meinungsvielfalt geleistet werden kann.
In Österreich ist der analoge Rundfunk nach wie vor sehr stark etabliert. Hierbei stellt die knappe Ressource der Frequenz sowohl Nachteil als auch Vorteil dar. Neue Angebote können im UKW-Markt schwerer Fuß fassen, im Gegensatz dazu können bestehende Angebote ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gut ausbauen. DAB+ stellt sich hier durchaus als eine gute Ergänzung dar und verzeichnet einen zwar langsamen aber stetigen Höreranstieg.
Schlüsse der KommAustria
Als ein Ergebnis der Interessenbekundung regt die KommAustria die Evaluierung des § 9 Privatradiogesetz angeregt. Dieser Paragraf regelt die Beteiligung von Medieninhabern und Medienverbünden. So ist darin etwa deren maximale Anzahl an Programmzulassungen beschränkt. Nach Ansicht der KommAustria hat die Lockerung der Medienkonzentrationsvorschriften im Fernsehbereich gezeigt, dass eine Anpassung der Medienkonzentrationsvorschriften an die stattfindende Digitalisierung keine negativen Folgen nach sich zieht.
Zusammengefasst hat die Interessensbekundung gezeigt, dass sowohl auf Multiplex-Betreiber-Seite wie auch auf Veranstalterseite eine ausreichend große Nachfrage vorhanden ist, um die Ausschreibung weiterer Multiplex-Plattformen zur Verbreitung von digitalem terrestrischem Hörfunk vorzubereiten. Die entsprechenden nächsten Schritte sind die Ausarbeitung einer Auswahlgrundsätzeverordnung im zweiten Quartal 2022, auf welche nach dem derzeitigen Planungsstand eine Ausschreibung im dritten Quartal 2022 folgt. Mit den Zulassungen neuer Multiplex-Plattformen für DAB+ wäre somit im Frühling 2023 zu rechnen.