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  • Newsletter
    05/2024
  • Datum
    19.12.2024

Neue Richtlinien und digitale Einreichung im Digitalisierungsfonds

Einreichung über das eRTR-Portal: Wichtige Schritte für Ihr Förderansuchen

Jetzt um Förderung ansuchen! Einreichung ab sofort möglich © RTR/MEn

Die neuen Richtlinien für den Digitalisierungsfonds sind nun in Kraft getreten und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.rtr.at/DF-Richtlinien.
Die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien auf einen Blick finden Sie hier

Eine bedeutende Neuerung möchten wir besonders hervorheben: Ab sofort bis 15.01.2024 können Sie Ihre Förderansuchen mit einem Projektzeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2025 ausschließlich über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR-GmbH stellen. 

Bitte beachten Sie, dass der geförderte Projektzeitraum frühestens dann beginnen kann, wenn Sie das Förderansuchen im Portal erfolgreich abgesendet haben (betrifft gestellte Ansuchen zwischen 1.1. und 15.1.). 

Für die Einreichung über das eRTR-Portal benötigen Sie einen Zugang zum Portal sowie eine ID-Austria.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • ID-Austria: Alle Informationen rund um den Erhalt der ID-Austria, die Sie für rechtskräftige Förderansuchen benötigen, finden Sie hier.
  • Registrierung im eRTR-Portal: Für den Zugriff auf das geschützte Einreichportal (eRTR) benötigen Sie eine Benutzerkennung. Stellen Sie sicher, dass Sie diese bis zum Einreichtermin haben. Weiter zum Registrierungsformular

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Eingabe aller Daten einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, genügend Zeit für diese wichtige Aufgabe einzuplanen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung

Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie auf unserer Website. Bei inhaltlichen oder technischen Fragen sind wir gerne telefonisch oder per Mail unter digifonds@rtr.at für Sie da. 


Weitere Informationen

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