Beginnend mit 11. April 2022 führt die KommAustria die Konsultation der Auswahlgrundsätzeverordnung für bundesweites terrestrisches Fernsehen durch.
Die KommAustria bereitet entsprechend dem Digitalisierungskonzept 2021 Ausschreibungen der Zulassungen für die bundesweiten Multiplex-Plattformen für digitales terrestrisches Fernsehen MUX D, E und F vor. Gemäß § 24 Abs. 2 AMD-G hat die KommAustria spätestens zeitgleich mit diesen Ausschreibungen eine Verordnung zu erlassen, in der die Auswahlgrundsätze gemäß § 24 Abs. 1 AMD-G näher festgelegt werden, die bei mehreren Antragstellenden zur Auswahlentscheidung herangezogen werden.
Der Verordnungsentwurf steht Ihnen auf dieser Seite als PDF-Format zum Download bereit.
Bitte richten Sie Stellungnahmen zu dieser Konsultation mit dem Betreff „MUX AGV 2022“ bis spätestens 9. Mai 2022 an:
oder
Kommunikationsbehörde Austria
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien, Austria