Anbieter/-innen von Video-Sharing-Plattformen müssen die Daten ihrer Anzeige einmal jährlich aktualisieren und ihre die Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich bei der KommAustria anzeigen.
Video-Sharing-Plattform-Anbieter sind von zahlreiche rechtlichen Verpflichtungen betroffen. Zur Sicherstellung einer wirksamen Rechtsaufsicht ist die Aktualität der relevanten Daten unerlässlich. Daher sieht das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz vor, dass die Anbieter den Namen der Plattform und des Anbieters, die Adresse und allfällige Vertreter und Zustellungsbevollmächtigte sowie Angaben zur Niederlassung jährlich bis 31. Dezember eines jeden Jahres zu aktualisieren haben.
Die Aktualisierung kann einfach über unser eigens hierzu eingerichtetes Webportal eRTR durchführen. Dort kann das einmal ausgefüllte Anzeigeformular jährlich um die Änderungen angepasst werden oder es können die Daten unveränderte bestätigt werden, wenn es keine Änderung gegeben hat. Daneben kann die Aktualisierung auch über jeden anderen Einbringungsweg an die KommAustria übermittelt werden (Details finden sie hier).
Vielfach finden sich die inhaltlichen Vorgaben der Plattformen zur Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa über unzulässige Inhalte und Anforderungen an audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die Einrichtung und Anwendung von Melde- und Kennzeichnungsfunktionen für Nutzer, Altersnachweissysteme, Bewertungssysteme oder Beschwerdemechanismen.
Die Meldung von AGB kann einfach über unser eigens hierzu eingerichtetes Webportal eRTR durchführen. Dort können die aktuellen AGB einfach als PDF-Datei hochgeladen werden. Daneben kann die Meldung auch über jeden anderen Einbringungsweg an die KommAustria übermittelt werden (Details finden sie hier).