Auf dieser Seite finden Sie umfangreiche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen
Tipp: Suchen Sie mittels Tastenkombination STRG + F nach dem gewünschten Begriff.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
Nicht gefördert werden Nachschlagewerke zu Waren, Dienstleistungen oder Anbietern (wie Restaurant-, Gastronomieführer oder Veranstaltungskalender), Cartoon-, Rätsel-, und Bastelzeitschriften, Kundenzeitungen oder Publikationen zur Kundenakquisition, Vereins- oder Clubzeitschriften deren Inhalte sich hauptsächlich auf interne Angelegenheiten beschränken sowie Publikationen einer Interessenvertretung oder politischen Partei.
Sowie Unternehmen,
Von der Förderung sind Förderungswerber:innen ausgeschlossen, in deren Medium in dem Jahr, das dem Datum des Förderansuchens vorangeht, wiederholt
Die Höhe der Förderung pro Förderungswerber:in je Förderbereich (Anreizförderung und Projektförderung) und Fördervergaben für jeweils ein Kalenderjahr darf den Betrag in Höhe von EUR 1,75 Mio. nicht überschreiten (absolute Fördergrenze). Die absolute Fördergrenze gilt auch für Förderungen, welche Förderungswerber:innen eines Unternehmensverbundes im Sinn des § 244 Unternehmensgesetzbuch – UGB innerhalb derselben Branche (Rundfunk oder Print) gewährt werden
Projektförderung:
Anreizförderung:
Für die Bemessung der Höhe der Anreizförderung sind je nach Kategorie die folgenden Unternehmenskennzahlen eines Kalenderjahres heranzuziehen: Umsatz im Digitalbereich (ausgenommen kommerzielle Kommunikation, Reichweite, Auflage, der dem redaktionellen Bereich zugeordnete Personalstand der Tages- oder Wochenzeitung, im vorangegangenen Jahr erhaltene Fördermittel.
Diese ergibt sich aus Ihren Unternehmens-Kennzahlen (digitaler Umsatz exklusive kommerzielle Kommunikation, verbreitete Auflage, Reichweite, erhaltene Presseförderungen, Anzahl redakt. Personal). Die angegebenen Kennzahlen werden ins Verhältnis gesetzt und errechnet.
Es werden nur jene Kosten der Projektförderung als förderbare Kosten anerkannt, die nach Stellung des Ansuchens entstehen.
Insbesondere folgende Positionen mit Bezug zum eingereichten Projekt können eingereicht werden
Für Digital-Journalismus insbesondere:
Der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation richtet sich an periodische Druckwerke (Tages-, Wochen- und Monatszeitungen (auch Volksgruppenzeitungen)) sowie an Rundfunkveranstalter und dient zur digitalen Transformation der redaktionellen Angebote. Reine Online-Medien sind laut Gesetz und den geltenden Richtlinien leider nicht förderbar.
Ansuchen auf Anreizförderung können nur Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Volksgruppenzeitungen stellen. Monatsmedien sind davon ausgenommen.
Machen Sie jetzt den Schnellcheck und finden Sie heraus, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
weiter zum SchnellcheckGerne ermöglichen wir Ihnen, Ihr Projekt bei uns vorzustellen, um etwaige Fragen und Unklarheiten vorab bei einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Kontakt: foerderungen@rtr.at
Dies betrifft Themen, die grundsätzlich alle betreffen und nicht nur ein ausgewähltes Publikum ansprechen.
Um ein Förderansuchen zu stellen, benötigen Sie zuerst eine Benutzerkennung für das eRTR-Portal. Sobald Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, können Sie Ihr Förderansuchen elektronisch mittels ID-Austria (ehemals Handy-Signatur) über das eRTR-Portal einreichen.
Bitte beachten Sie, dass keine physisch eingebrachten Förderansuchen entgegen genommen werden können – die Einreichung erfolgt ausschließlich über das elektronische Einreichportal der RTR GmbH (eRTR-Portal).
Um ein Förderansuchen zu stellen, benötigen Sie bis zur Einreichung eine Benutzerkennung.
Fordern Sie Ihre Benutzerkennung über das Registrierungsformular an, dabei sind folgende Beilagen hochzuladen:
Grundsätzlich sollten sämtliche Dokumente in deutscher Sprache eingereicht werden. Eine Übermittlung in anderen Sprachen kann nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden.
Die im Rahmen des Förderverfahrens erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt. Davon nicht betroffen sind jene Daten, die dem öffentlichen Informationsbedürfnis bzw. der Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten der RTR-GmbH dienen.
Eine Auflistung der erforderlichen Beilagen im Zuge der Einreichung steht nachfolgend zur Verfügung: Erforderliche Beilagen (pdf, 773,2 KB)
Wir freuen uns über die Angabe einer Priorisierung der von Ihnen eingereichten Projekte. Sie können dies im Ansuchen-Formular im Reiter "Erklärungen" im Textfeld "Allgemeine Bemerkungen" vermerken. Eine Priorisierung kann berücksichtigt werden, ist jedoch nicht bindend.
Alle, die im vorangegangenen Kalenderjahr gewährt wurden. Die angegebenen Kennzahlen werden in Verhältnis gesetzt und einzeln bewertet.
Die beteiligten Unternehmen bestätigen schriftlich, dass es sich um eine gemeinsame Einreichung eines Projekts handelt und laden eine Vereinbarung hoch. (Name/Anschrift der beteiligten Unternehmen, Bezugnahme auf das Projekt). Die beteiligten Unternehmen einigen sich, wer das Ansuchen im elektronischen Einreichportal (eRTR-Portal) stellt. Dieses Unternehmen ist in weiterer Folge Ansprechpartner über welchen die Förderabwicklung inkl. Auszahlung erfolgt. Bei der Eingabe des Förderansuchens sind alle projektbezogene Kosten einzutragen (unternehmensübergreifend).
Das Ansuchen ist vollständig, fristgerecht und amtssigniert im elektronischen Einreichportal (eRTR-Portal) zu stellen. Die RTR-GmbH prüft dieses auf Vollständigkeit bzw. Förderwürdigkeit. Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderziele und nach Stellungnahme des Fachbeirats durch die Geschäftsführung der RTR-GmbH des Fachbereichs Medien grundsätzlich innerhalb von drei Monaten getroffen.
Erstellen Sie in diesem Fall das Organigramm nach aktuellem Stand (inkl. Datumsangabe) und weisen Sie weiters im Reiter "Erklärungen" (innerhalb des Ansuchen-Formulars) im Textfeld "Allgemeine Bemerkungen" nochmals darauf hin, dass sich das Unternehmen aktuell in einer Umstrukturierung befindet. Wir werden Sie gegebenenfalls um eine Aktualisierung ersuchen.
Für die, für das gegenständliche Projekt, geplanten Investitionskosten sind die Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufzuteilen und aliquot zum Förderprojektzeitraum zu berechnen. Bei allen eingereichten Investitionskosten (ungeachtet der Höhe) ist der Upload eines AfA-Plans verpflichtend.
Berechnung anhand eines Beispiels:
Anschaffungskosten: EUR 50.000,- betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer: 4 Jahre (= 48 Monate)
Förderprojektzeitraum: 01.06.2022 – 31.12.2023 (= 19 Monate)
Berechnung: 50.000 / 48 x 19 = 19.791,67
=> Die förderbaren Investitionskosten für das eingereichte Projekt belaufen sich in diesem Beispiel auf EUR 19.791,67
Alle Personalkosten, die für die Umsetzung des Projekts notwendig sind, können als förderwürdig betrachtet werden.
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ist, dass der Anreizeffekt gegeben sein muss. Daher sind eingereichte Projekte nur dann förderwürdig, wenn der Projektzeitraum und die angegebenen Maßnahmen erst nach Stellung des Ansuchens beginnen (Kosten dürfen nicht vor dem Ansuchen entstehen, Kostenvoranschläge können eingeholt werden)
Ein Digitalisierungsbericht ist dem Ansuchen beizufügen und muss den aktuellen Stand, die Maßnahmen zur Erreichung des Förderziels und die Förderziele selbst thematisieren. Weiters ist alle sechs Monate gerechnet ab dem Datum der Förderzusage ein aktualisierter Digitalisierungsbericht zu übermitteln, um den Fortschritt der Digitalisierung und insbesondere auch die Verwendung der zur Vorauszahlung gewährten Mittel zur Verwirklichung des konkreten Projekts und der Förderziele darzustellen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Im Rahmen der Projektförderung kann auf Ansuchen von Förderungsweber:innen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zuerkannten Förderung bei Vertragsabschluss zur Auszahlung gelangen. Die restlichen 50 % werden nach Prüfung des Endberichts ausbezahlt.
Die Anreizförderung ist grundsätzlich bis spätestens 8 Wochen nach Zuerkennung auf das der Förderungswerber:innen angegebene Konto zur Auszahlung zu bringen.
Der Endbericht muss binnen vier Monaten nach Ende der geförderten Maßnahme übermittelt werden.
Die zu übermittelten Unterlagen finden Sie unter: https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/foerderungen/digitaletransformation/formulare/formulare.de.html
Nein, bitte schicken Sie – zwecks eindeutiger Zuordnung - für jedes Projekt ein eigenes Mail.
Der Endbericht ist am Vertrag angelehnt auszufüllen, etwaige Abweichungen sind zu begründen. Die Daten zu den Rechnungen/Honorarnoten wie bspw. Rechnungsausteller, Rechnungsempfänger, Rechnungsbetrag brutto, netto sowie projektbezogene Rechnungsanteile (max. zu 100%) sind anzugeben. Bitte führen Sie jede Kostenposition einzeln an und nicht zusammengefasst.
Rechnungen/Honorarnoten müssen folgende Merkmale erfüllen:
Zahlungsnachweise müssen folgende Merkmale erfüllen:
Hierfür muss das Anlageverzeichnis übermittelt werden. Das Anlageverzeichnis muss das Datum der Inbetriebnahme, den Anschaffungswert, die Laufzeit, die Art der Abschreibung (linear, degressiv,..) beinhalten.
Bei Anschaffungen im Unternehmensverbund und Weiterverrechnung an das fördernehmende Unternehmen muss eine Überlassungsvertrag vorgelegt werden, in dem maximal eine Verrechnung in Höhe der Abschreibung für die Dauer der Projektlaufzeit vereinbart wurde. Kosten, die darüber hinaus gehen, können nicht anerkannt werden. Zudem ist das Anlageverzeichnis des Unternehmens, welches die Anschaffung getätigt hat zu übermitteln. Das Anlageverzeichnis muss das Datum der Inbetriebnahme, den Anschaffungswert, die Laufzeit, die Art der Abschreibung (linear, degressiv,..) beinhalten.
Förderung Digitale Transformation
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
fonds-digitale-transformation@rtr.at