Die Einreichung eines Förderansuchens gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) erfolgt ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH. Eine Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur (ID Austria) sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.
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Förderansuchen für den Beobachtungszeitraum (BEOZ) 2024 können ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate des Jahres 2025 (bis 31. März) eingebracht werden.
Förderansuchen können ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR-GmbH eingebracht werden.
Eine Benutzerkennung und die elektronische Signatur (ID Austria) sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.
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