Frauenhände, eine Hand mit Stift, die andere mit Handy, davor ein Laptop

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung


Zur Förderung der Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien werden Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und Online-Medien finanziell unterstützt. Hierfür stehen insgesamt 20.042.500 Euro zur Verfügung. Die Förderentscheidungen werden nach Anhörung des Fachbeirats durch die  KommAustria getroffen.


Aktuelles

  • Richtlinien:
    Die Richtlinien für die Beobachtungszeiträume (BEOZ) der Jahre 2024 und 2025 sind nunmehr veröffentlicht, treten mit 01.01.2025 in Kraft und finden auf Förderansuchen der Förderjahre 2025 und 2026 Anwendung.
  • Orientierungshilfe und Zusatzförderungen: 
    Die Orientierungshilfe wurde erweitert und unter anderem um detaillierte Informationen zu den Zusatzförderungen ergänzt.
  • Einreichfrist für Ansuchen des Jahres 2025:
    Förderansuchen für den BEOZ 2024 können ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate des Jahres 2025 (bis 31. März) über das Online-Formular eingebracht werden.


Förderschienen

Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und Online-Medien können, soweit sie alle Förderkriterien erfüllen, um folgende Förderungen gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) ansuchen:

1. Journalismus-Förderung

2. Inhaltsvielfalts-Förderung

    a) für regionale Berichterstattung
    b) für internationale und EU-Berichterstattung

3. Förderung der Aus- und Fortbildung

    a) Berufsbegleitende Aus- und Fortbildung (bei Medieninhaber:innen)
    b) Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen (bei Medieninhaber:innen)

4.  Verteilung kostenfreier Abos im Rahmen der Medienkompetenz-Förderung

Weiters sind im Rahmen des QJF-G noch Förderungen vorgesehen, um die Ausbildungs-, Medienkompetenz-, Forschungs- und Selbstkontrolleinrichtungen sowie Presseclubs ansuchen können. Diese Förderungen sind im QJF-G und in den Punkten 9-14 der QJF-Förderrichtlinien jeweils kompakt und abschließend geregelt.


Zielgruppen

>> Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und Online-Medien
>> Einrichtungen der journalistischen Aus- und Fortbildung
>> Presseclubs
>> Forschungs- und Bildungseinrichtungen (Medienforschungsprojekte)
>> Medienpädagogikeinrichtungen
>> Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Onlinebereich


Fördervoraussetzungen

Die Fördervoraussetzungen und -kriterien im Detail können Sie dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) und den von der KommAustria erlassenen Förderrichtlinien entnehmen.


Prüfen Sie jetzt, im Rahmen eines Schnellchecks, ob ihr Unternehmen (Medieninhaber:innen) und ihr Medium alle Förderkriterien erfüllen: JETZT PRÜFEN

Checkliste

Auf dieser Seite stehen umfangreiche Informationen zu vielen Fragen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung zur Verfügung.

Zur Orientierungshilfe


Weitere Informationen:

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Einreichung

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Entscheidungen

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Fachbeirat

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Richtlinien

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Medienforschungsprojekte

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Orientierungshilfe

Kontakt

KommAustria / RTR-GmbH
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at


Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162

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