Die Förderentscheidungen werden nach Empfehlung des Fachbeirates durch die KommAustria getroffen und im Anschluss weiter unten auf dieser Seite im Rahmen von Open Data veröffentlicht - weiter zu Open Data.
Weiters finden Sie auf der Übersichtsseite der Entscheidungen der KommAustria und RTR-GmbH jeweils Kurzzusammenfassungen zur Entscheidung, welche auch Angaben zum Veröffentlichungsdatum sowie die Ablehnungen enthalten (Bitte beachten Sie, dass die vollständigen Daten in weiter verarbeitbaren Formaten weiter unten zur Verfügung stehen) - weiter zur Übersichtsseite.
Fördermittel wurden demnach sowohl für den
vergeben.
Anmerkung: Da die Förderung der Auslandskorrespondet:innen gemäß PresseFG 2004 in § 6 QJF-G in die Journalismusförderung integriert wurde, wurde bei folgenden Fördernehmern die 2023 im Rahmen der Presseförderung ausbezahlte Auslandkorrespondent:innenförderung vor Auszahlung der Qualitäts-Journalismus-Förderung für den Beobachtungszeitraum 2022 in Abzug gebracht:
Kleine Zeitung, Kurier, „Die Presse“, Salzburger Nachrichten, DER STANDARD: jeweils 40.000,00 Euro.
Kronen Zeitung: 23 867,90 Euro.
KommAustria / RTR-GmbH
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at
Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162