Gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs Gesetz (QJF-G) hat die KommAustria nach Anhörung des Fachbeirats jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes Förderrichtlinien in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Diese Richtlinien unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse.
RTR-GmbH / KommAustria
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 495