Was zeige ich an?
Die Anzeige eines Mediendienstes muss zunächst allgemeine Angaben über Sie enthalten:
- Name, Adresse bzw. Postfach, Kopie eines Lichtbildausweises
- Betreiben Sie den Dienst als Firma? Dann ist ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse vorzulegen (inkl. Vereinsregister-/Firmenbuchauszug).
Ist jemand an Ihrem Unternehmen beteiligt? Wenn ja, wer? - Wo üben Sie Ihre Tätigkeit aus? Es ist ein Nachweis über die Niederlassung vorzulegen.
Dann müssen Sie Ihren Dienst beschreiben:
- Welche Art von Videos stellen Sie bereit? (z.B. Musikclips, Dokus etc.)
- Wie oft haben Sie vor, ein neues Video auf dem Channel hochzuladen? (z.B. etwa einmal wöchentlich kommt ein neues Video hinzu).
Oder verwenden Sie den Channel als Archiv? - Produzieren Sie alle Videos selbst oder kaufen Sie auch einzelne Videos zu?
Wie hoch ist der Anteil an eigenen Produktionen? - Wo findet man Ihre Videos? (z.B. eigene Webseite, YouTube, Facebook, Vimeo, etc.)? Ist der Dienst verschlüsselt oder gibt es etwa eine Paywall?
- Wie wird der Dienst finanziert/monetarisiert.
Wo und Wann zeige ich an?
Ein Abrufdienst ist spätestens zwei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bei der KommAustria anzuzeigen. Dies entspricht der neuen Rechtslage ab dem 01.01.2021. Sie haben folgende Möglichkeiten, uns Ihre Daten zu übermitteln:
elektronisch | oder per E-Mail | oder schriftlich bzw. persönlich |
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Webportal: eRTR | rtr@rtr.at | KommAustria / RTR, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien |