• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    04.09.2024
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    U1 Tirol Medien GmbH
  • GZ
    KOA 1.530/24-002

Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G

Die KommAustria hat auf Antrag der U1 Tirol Medien GmbH vom 22.08.2024 § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung von 73,6 % der sich im Eigentum des Ing. Günther Berghofers befindlichen Anteile an die Stadtgalerien Schwaz GmbH weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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