• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    15.10.2024
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    ATV Privat TV GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 2.135/24-024

Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“

Die KommAustria hat der ATV Privat TV GmbH & Co KG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 des AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11.244 MHz, Polarisation horizontal, in High Definition (HD) verbreiteten Fernsehprogramms „ATV“ für die Dauer von zehn Jahren ab 21.10.2024 erteilt.

Das Programm wird zusätzlich in HD im Standard DVB-T2 über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX B“ weiterverbreitet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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