Die KommAustria hat der ROCK ANTENNE GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität „WIEN 14 (Stadlau Silo) 101,6 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.06.2022, W194 2232129-1/32E, zugeteilten Versorgungsgebietes „WIEN 104,6 MHz“ zugeordnet.
Das Versorgungsgebiet „WIEN 104,6 MHz“ umfasst wie bisher die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8, die vollständig versorgt werden können, und die Wiener Gemeindebezirke 2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20 und 23, die teilweise versorgt werden können, sowie aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN 14 (Stadlau Silo) 101,6 MHz“ nunmehr auch weitere Teile der Stadt Wien, im Wesentlichen die Wiener Gemeindebezirke 21 und 22, die ebenfalls teilweise versorgt werden können.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“