Die KommAustria hat der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Fachbereich Medien, gemäß Art. 21 Abs. 3 DSA und § 2 Abs. 3 Z 1 des Bundesgesetzes über den KDD-G, die Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Beschwerden von Nutzern gegen Entscheidungen von Anbietern von Online-Plattformen, die sich auf die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte oder auf die mutmaßliche Unvereinbarkeit mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, für die Dauer von fünf Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides für die unter Punkt 2 explizit genannten Themenbereiche erteilt.
Die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Fachbereich Medien, führt die Schlichtungsverfahren in deutscher Sprache und besitzt die erforderliche Sachkenntnis für folgende Themenbereiche:
· Verstöße gegen Informationspflichten,
· Verstöße gegen den Datenschutz und die Privatsphäre,
· Rechtswidrige Äußerungen,
· Unerwünschtes Verhalten,
· Online-Mobbing/Einschüchterung,
· Pornografie oder sexualisierte Inhalte,
· Minderjährigenschutz,
· Betrug und/oder Täuschung,
· Anstiftung zur Selbstbeschädigung,
· Nicht-Beschränkung des Zugangs zur Plattform/zu den Inhalten,
· Gewalt sowie
· Verstöße gegen geistiges Eigentum und andere gewerbliche Rechte.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „WIEN 14 (Stadlau Silo) 101,6 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „WIEN 104,6 MHz“