• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber
  • Datum
    04.10.2024
  • Unterkategorie
    Zertifizierung als TF
  • Partei(en)
    LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
  • GZ
    KOA 16.400/24-024

Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber

Die KommAustria hat der LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH gemäß Art. 22 Abs 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, vom 27.10.2022, L 277/56 (DSA) und § 2 Abs 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich des Urheber- und Leistungsschutzrechts zuerkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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