Die KommAustria hat dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 21.09.2024 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Dornbirn und Bregenz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten „BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 92,7 MHz“ und „DORNBIRN (Stüben) 101,1 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Dornbirn und die nördlich von Dornbirn gelegenen Gemeinden bis Bregenz, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“