• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    20.08.2024
  • Unterkategorie
    RDS-PI Codes
  • Partei(en)
    Radio Event GmbH
  • GZ
    KOA 1.478/24-005

Änderung eines RDS-PI-Codes

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2023, W194 2245842-1/8E, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den dort beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RDS-PI-Code wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen