• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    08.08.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Studio K19 GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/24-185

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Studio K19 GmbH die Bestimmung des § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die am 24.02.2021 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen vier Wochen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde gemeldet hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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