• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    02.05.2024
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 2.135/24-004

Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen

Die KommAustria hat den Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen von A vom 19.03.2024 betreffend eine „Sendelizenz für ein Vollprogramm“ wird wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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