Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 02.04.2024, KOA 1.418/24-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den dort beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RDS-PI-Code wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“