• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    03.07.2024
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Hörfunk digital
  • Partei(en)
    Bollerwagen Audio FlexCo
  • GZ
    KOA 2.535/24-071

Programmzulassungen für digitale Hörfunkprogramme (DAB+)

Die KommAustria hat der Bollerwagen Audio FlexCo gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.522/24-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX III“ für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.

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