Die KommAustria hat über Anzeige der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.06.2015, KOA 2.135/15-004, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 29.06.2023, KOA 2.150/23-008, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, das darüber hinaus in HD über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal, und in HD über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ verbreitet wird, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ bzw. der Programmdauer beginnend mit 08.09.2024 wie folgt genehmigt:
Das Fensterprogramm „Sat.1 Österreich“ beinhaltet verschiedene Programmfenster im zeitlichen Umfang von ca. 475 Minuten montags bis samstags und ca. 535 Minuten sonntags.
Im Anschluss an das Teleshoppingfenster wird sonntags von 11:00 bis 12:00 Uhr die Sendung „Klinik am Südring“ ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“