Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 sowie § 37 Abs. 1 TKG 2021 der oe24 Radio GmbH die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „RECHNITZ 2 (Hirschenstein) 107,7 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen für den Zeitraum von 01.07.2024 bis 05.07.2024 erteilt. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.