• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    26.07.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    N & C Privatradio Betriebs GmbH
  • GZ
    KOA 1.701/24-009

Bewilligung zur Abstrahlung im Gleichwellenbetrieb am Standort „Wiener Neustadt 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse) 104,2 MHz“

Die KommAustria hat auf Antrag der N & C Privatradio Betriebs GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 02.02.2021, KOA 1.701/20-016, erteilte, zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2024, KOA 1.701/24-005, geänderte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Wien 104,2 MHz“ gemäß § 28 iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, dahingehend geändert, dass die derzeit am Standort „WIEN 5 (Arsenal)“ genutzte Frequenz 104,2 MHz nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse) 104,2 MHz“ mit den im Anlageblatt (Beilage 1.) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage am Standort „WIENER NEUSTADT 3 (MF-Mast Muthmannsdorfer Gasse) 104,2 MHz“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen