• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    02.12.2024
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Radio Arabella Oberösterreich GmbH
  • GZ
    KOA 1.378/24-008

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Traunviertel, Teile des Hausruckviertels und des Mühlviertels“

Die KommAustria hat der Radio Arabella Oberösterreich GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 01.05.2025 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Traunviertel, Teile des Hausruckviertels und des Mühlviertels“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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