• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    15.11.2024
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
  • GZ
    KOA 1.011/24-019

Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten privaten terrestrischen Hörfunkprogramms

Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den § 5 und § 13 Abs. 1 Z 1 und § 28d Abs. 3 PrR-G, iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021, für die Dauer von zehn Jahren ab 18.12.2024 die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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