Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den § 5 und § 13 Abs. 1 Z 1 und § 28d Abs. 3 PrR-G, iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021, für die Dauer von zehn Jahren ab 18.12.2024 die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Straferkenntnis wegen Sendens ohne aufrechte Zulassung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Kärnten und Steiermark
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg