Die KommAustria hat der Freier Rundfunk Freistadt GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazitäten „FORST (Luftenberg) 100,0 MHz“ und „BERNHARDSCHLAG (Feuerwehr) 107,6 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 22.01.2024, KOA 1.377/24-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Freistadt“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.