• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    21.06.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Freier Rundfunk Freistadt GmbH
  • GZ
    KOA 1.377/24-008

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Übertragungskapazitäten „FORST (Luftenberg) 100,0 MHz“ und „BERNHARDSCHLAG (Feuerwehr) 107,6 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Freistadt“

Die KommAustria hat der Freier Rundfunk Freistadt GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazitäten „FORST (Luftenberg) 100,0 MHz“ und „BERNHARDSCHLAG (Feuerwehr) 107,6 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 22.01.2024, KOA 1.377/24-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Freistadt“ zugeordnet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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