• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    27.08.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    MEDIA BROADCAST GmbH
  • GZ
    KOA 4.501/24-005

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen

Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH, Erna-Scheffler-Str. 1, 51103 Köln, Deutschland gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „Inntal Ebbs (Ebbs Buchberg) Block 5C“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt (Anlage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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