Die KommAustria hat auf Antrag der oe24 Radio GmbH die der Antragstellerin durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 11.01.2023, KOA 1.012/23-001, erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1 bis 69 beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazität
69.a. „GRAZ 4 (Plabutsch Lüftungsturm Nord) 90,8 MHz“
69.b. „KOEFLACH 2 (Gößnitzberg) 90,8 MHz“
69.c. „VOITSBERG 2 (Arnstein) 90,8 MHz“
versorgte Gebiet erteilt wird, wobei die Beilagen 69.a bis 69.c einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bilden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.