• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    13.12.2024
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    BAT.TV e.U.
  • GZ
    2024-0.770.404

Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „BATTV“

Die KommAustria hat dem Einzelunternehmen BAT.TV e.U. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten Eutelsat 16A, 16° Ost, Transponder C03, Frequenz 11.262 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „BATTV“ für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.

Bei dem Programm „BATTV“ handelt es sich um ein deutschsprachiges Programm bestehend aus Filmen, Interviews, Nachrichten und Musik, wobei der Schwerpunkt des Programms auf der Gospelmusik liegt. Das Programm richtet sich primär an an Film- und Musikproduktionen, Multimedia sowie Gospel und Funky Jazz Interessierte. Das Programm besteht aus 80 % Eigenproduktion, und zusätzlich werden 20 % aus dem Ausland bezogen. Im ersten Jahr wird das Programm von 12:00 bis 24:00 Uhr und ab dem zweiten Jahr von 07:00 bis 24:00 Uhr ausgestrahlt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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