Die KommAustria hat über Anzeige der ProSieben Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 06.09.2016, KOA 2.135/16-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms "kabel eins Doku Austria" gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms verschlüsselt im SD-Format auch über die Multiplex-Plattform "MUX C - Großraum Linz" der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) beginnend mit 25.12.2018 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF