Die KommAustria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 für den Zeitraum von 04.12.2023 bis 06.12.2023 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „VOITSBERG 2 (Arnstein) 88,8 MHz“ und „DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 107,0 MHz“ nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt. Die beiliegenden Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA