Der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C“ – Kärnten der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Genehmigt wurde ein unverschlüsselt ausgestrahltes regionales 24 Stunden Programm genehmigt („Kärnten TV“), das Informationen und Nachrichten aus Kärnten beinhaltet und insbesondere Beiträge zu den Themen Politik, Wirtschaft, Tourismus, Szene, Jugend, Brauchtum, Gesundheit, Sport und Kultur bietet. Zudem wird über aktuelle Veranstaltungen in ganz Kärnten berichtet. Das Programm wird stündlich wiederholt und wöchentlich im Umfang von rund einer Stunde neu produziert.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA