Der Bundeshandelsakademie Steyr wurde für die Dauer von einem Jahr ab dem 18.5.2001 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk (Ausbildungsradio im Sinne des § 3 Abs 5 Z 2 PrR-G) unter Nutzung der Frequenz 101,1 MHz zur Verbreitung eines Programms, welches im Rahmen der Übungsfirma konzipiert wird, wonach hauptsächlich Musik aus verschiedenen Stilrichtungen, Verlautbarung von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen, allgemeine Schulinformationen, Interviews von Schülern, Lehrern oder Gästen und Übertragungen von Schulveranstaltungen gesendet werden, erteilt.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA