Die KommAustria hat der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung des weiter Teile des Bundeslandes Kärnten (MUX-C - "Kärnten") für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
SPITTAL DRAU 1 (Goldeck) Kanal 54
KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) Kanal 54
WOLFSBERG 1 (Koralpe) Kanal 51
Eine fernmelderechtliche Bewilligung der darüber hinaus beantragten Funkanlage „KLAGENFURT 1 (Dobratsch) Kanal 54“ kann erst nach Abschaltung der im analogen Gleichkanalbetrieb befindlichen Funkstelle „S FILIPPEN – Kanal 54“ erfolgen und wird einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF