Die KommAustria hat der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung des weiter Teile des Bundeslandes Kärnten (MUX-C - "Kärnten") für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
SPITTAL DRAU 1 (Goldeck) Kanal 54
KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) Kanal 54
WOLFSBERG 1 (Koralpe) Kanal 51
Eine fernmelderechtliche Bewilligung der darüber hinaus beantragten Funkanlage „KLAGENFURT 1 (Dobratsch) Kanal 54“ kann erst nach Abschaltung der im analogen Gleichkanalbetrieb befindlichen Funkstelle „S FILIPPEN – Kanal 54“ erfolgen und wird einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA