Die KommAustria hat auf Antrag der Soundportal Graz GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 13.09.2012, KOA 1.463/12-002, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "GRAZ 4 (Plabutsch Lüftungsturm) 97,9 MHz" dahingehend geändert, dass die beantragte Leistungserhöhung bewilligt wird und die Bewilligung nunmehr wie in dem beiliegenden geänderten technischen Anlageblatt gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“