Der N & C Privatradio Betriebs GmbH wurde für die Dauer von 10 Jahren ab 20. Juni 2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien (104,2 MHz)" erteilt.
Das Programm umfasst ein ein im Wesentlichen eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein auf die Zielgruppe 10 bis 29 Jahre gerichtetes Programm gesendet wird. Schwerpunkt des Programms ist der Musikbereich (CHR), ergänzt wird dies durch regelmäßige Welt- und Lokalnachrichten und ein ausführliches ergänzendes Serviceangebot mit Verkehrsnachrichten, Wetter, Lottozahlen, "Schwarzkappler"-Info, etc. Dazu kommen über den Tag verteilt zahlreiche Moderationsmeldungen und ausführliche Berichte über das junge Wiener Stadtleben (Konzerte, Veranstaltungen, Partys, Events, etc).
Der Antrag der Jazz Radio GmbH in Gründung wurde mangels Rechtspersönlichkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückgewiesen. Die Anträge der übrigen Parteien (MB Privatradio GmbH, Alternativer Medienverbunds, registrierte Genossenschaft mit Geschäftsanteilshaftung in Gründung und Verein zur Förderung und Unterstützung lokaler Radioprojekte Kurzname "Lokalradiovereinigung Wien") wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 14.03.2002, GZ 611.174/001-BKS/2002, die Berufungen gegen diesen Bescheid abgewiesen und ihn vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“