Der Kirchlichen Stiftung Radio Stephansdom wurde für die Dauer von 10 Jahren ab 20. Juni 2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 107,3 MHz" erteilt.
Das Programmschema umfasst gemäß dem Antrag ein 24 Stunden nicht-kommerzielles Kultur-Spartenprogramm mit dem Musikformat „Klassik“, das durchmoderiert ist. In der Zeit von 06.00 bis 18.30 Uhr und von 20.00 bis 06.00 Uhr wird Musikprogramm gesendet, das Wortprogramm großteils in der Zeit von 18.30 bis 20.00 Uhr in der Programmleiste „Mosaik Kirche“.
Die Anträge der Jazz Radio GmbH in Gründung und der Jupiter Medien GmbH in Gründung wurden mangels Rechtspersönlichkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückgewiesen. Der Antrag der KGV Marketing und VerlagsgmbH wurde abgewiesen, da ihr Gesellschaftsvertrag nicht den Bestimmungen des § 7 Abs 4 PrR-G entsprach. Die Anträge der übrigen Parteien (MB Privatradio GmbH, Alternativer Medienverbund registrierte Genossenschaft mit Geschäftsanteilshaftung in Gründung, Verein zur Förderung und Unterstützung lokaler Radioprojekte (kurz: Lokalradiovereinigung Wien) und Mag. Florian Novak) wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Die gegen den Bescheid erhobene Berufung wurde zurückgezogen, die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“