Gemäß § 7 Abs 6 Privatradiogesetz (PrR-G) hat die KommAustria festgestellt, dass auch nach Abtretung von 100% der Geschäftsanteile der
Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH durch die "Tele-Kurier" Gesellschaft zum Studium neuer Kommunikationssysteme GmbH & Co KEG an die Kurier Hörfunk Beteiligung GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs 2 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“