Die KommAustria hat der schau media Wien GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 05.05.2017, KOA 2.135/17-003, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen Fernsehprogramms „Schau TV“ über den Satelliten ASTRA 1KR, 19,2° Ost, Transponder 3, Frequenz 11.244 MHz, gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die unverschlüsselte Weiterverbreitung dieses Programms im HD-Format auch über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001) genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“