Der Verein "Mehrsprachiges Offenes Radio MORA & Partner" GmbH wurde die Übertragungskapazität "Jennersdorf 96,6 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1 PrR-G zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes "nördliches und mittleres Burgenland, Bezirk Oberwart und Teile des Bezirks Güssing" zugeordnet.
In diesem Bescheid hatte die KommAustria eine Abwägung gemäß § 10 Abs 1 Z 4 PrR-G dahingehend vorzunehmen, ob die verfahrensgegenständliche Übertragungskapazität einem bestehenden Versorgungsgebiet zur Erweiterung zuzuordnen oder aber für die Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes heranzuziehen ist, wobei beide Ziele gleichrangig sind. Bei dieser Abwägung waren die Kriterien der Meinungsvielfalt im Verbreitungsgebiet, die Bevölkerungsdichte, die Wirtschaftlichkeit der Hörfunkveranstaltung sowie plitische, soziale und kulturelle Zusammenhänge zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Entscheidung war aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des sozialen, politischen sowie kulturellen Zusammenhangs einer Erweiterung der Vorzug zu geben.
Diese Zuordnung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA