Zuordnung der Übertragungskapazität "Braunau 106,5 MHz" zur Verbesserung der Versorgung in dem der Life Radio GmbH & Co KG zugeordneten Versorgungsgebiet "Oberösterreich". Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA