Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.03.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Linz 91,8 MHz, Wels und Perg“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „LINZ 2 (Freinberg Rotkreuz Mast) 91,8 MHz“, „PERG (Lanzenberg) 94,5 MHz“ und „WELS 2 (Sternhochhaus) 87,7 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Linz und Teile des Bezirks Linz-Land, die Stadt Wels und Teile des Bezirks Wels-Land, die Stadtgemeinde Perg und Teile des Bezirks Perg sowie Teile der Bezirke Freistadt, Urfahr-Umgebung, Eferding und Amstetten, soweit dieses durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Ükap „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“, „JENBACH 3 (Kanzelkehre) 104,1 MHz“, „KUFSTEIN 2 (Thierberg) 90,0 MHz“ und „WÖRGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Tiroler Oberland und Außerfern“
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm „ATV“