Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 sowie § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.03.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Linz 91,8 MHz, Wels und Perg“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „LINZ 2 (Freinberg Rotkreuz Mast) 91,8 MHz“, „PERG (Lanzenberg) 94,5 MHz“ und „WELS 2 (Sternhochhaus) 87,7 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Linz und Teile des Bezirks Linz-Land, die Stadt Wels und Teile des Bezirks Wels-Land, die Stadtgemeinde Perg und Teile des Bezirks Perg sowie Teile der Bezirke Freistadt, Urfahr-Umgebung, Eferding und Amstetten, soweit dieses durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA