• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    12.04.2024
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk#anonymisiert
  • GZ
    KOA 12.042/24-002

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G

Die KommAustria hat die Beschwerde, soweit sie sich gegen den am 01.09.2023 in der Sendung Ö1 Nachrichten um 16:00 Uhr im Hörfunkprogramm Ö1 ausgestrahlten Beitrag über die Verfügbarkeit eines neuen COVID-19-Impfstoffes richtet, gemäß § 36 Abs. 3 zweiter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Im Übrigen wird die Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und §§ 35, 37 ORF-G iVm § 4 Abs. 5 Z 1 und § 10 Abs. 5 ORF-G als unbegründet abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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