Die KommAustria hat über Anzeige der ProSiebenSat.1 PULS4 GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.07.2014, KOA 2.135/14-014, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms "ProSieben MAXX Austria" gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms verschlüsselt im SD-Format auch über die Multiplex-Plattform "MUX C - Großraum Linz" der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007) beginnend mit 25.12.2018 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA